§1 Allgemeines, Geltung der Bedingungen
§2 Leistungsumfang und Mietgegenstand
[1] Gegenstand des Vertrags ist die Vermietung der mobilen Fotobox "Kavibox", nachfolgenden auch "Mietgegenstand" genannt, sowie sämtliches, im Angebot deklariertes Zubehör gegen ein Entgelt. Der Mietgegenstand wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. [2] Die Kavibox wird grundsätzlich vom Vermieter an den Mieter geliefert sowie auf- & abgebaut.§3 Anfahrt und Fahrtkosten
[1] Für die An- und Abfahrt wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet. [2] Eine Anfahrtszeit von bis zu 60 Minuten (einfache Strecke) ab dem Unternehmensstandort ist im Mietpreis enthalten. [3] Übersteigt die einfache Fahrzeit 60 Minuten, wird zusätzlich eine Anfahrtspauschale von 50 € je angefangene weitere Stunde Fahrzeit berechnet. [4] Maßgeblich für die Berechnung von Entfernung und Fahrzeit ist die schnellste Route laut Google Maps zum Zeitpunkt der Angebotserstellung.§4 Zustandekommen des Vertrags
[1] Die Angebote auf der Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar, sondern gelten als unverbindliche Aufforderung an den Mieter eine unverbindliche Anfrage zu senden. [2] Der Mieter erhält umgehend innerhalb von zwei Tagen ein Angebot mit einer Gültigkeit von 10 Tagen. [3] Der Mietvertrag kommt zustande durch eine Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Überlassung des Mietgegenstandes an den Mieter. Für Veranstaltungsort, Umfang, Höhe der Miete, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.§5 Mietbedingungen
[1] Die Mietzeit beginnt und endet nach Vereinbarung. Dasselbe gilt für die Abholung. Ist eine Abholung des Mietgegenstandes zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden, insbesondere entgangenen Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung zu ersetzen. [2] Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Technische Störungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, besteht kein Anspruch auf Minderung. Im Falle eines technischen Defekts, bemüht sich der Vermieter diesen schnellstmöglich zu beheben oder für Ersatz zu sorgen (sofern verfügbar). [3] Eine Untervermietung der Geräte ist nur in Ausnahmefällen gestattet und erfordert in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung des Vermieters. [4] Der Mietgegenstand darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden, es sei denn, es ist vom Vermieter schriftlich genehmigt und vor schlechtem Wetter geschützt. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet sicherzustellen, dass eine Beschädigung des Mietgegenstandes ausgeschlossen wird, insbesondere ein sicherer Stand gewährleistet und vor Spritzwasser geschützt ist. Bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.Für den Betrieb der Fotobox ist eine freie Stellfläche von mindestens ca. 2,5 x 2,5 Metern sowie ein Stromanschluss in unmittelbarer Nähe erforderlich. [5] Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden, zu bezahlen. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. [6] Der Mieter ist verpflichtet eine störungsfreie Stromversorgung sicherzustellen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -schwankungen oder -unterbrechungen eintreten, haftet der Auftraggeber. Der Betrieb mit einem Generator ist untersagt. [7] Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand sowie am Zubehör, die während der Mietzeit durch ihn selbst, seine Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden (z. B. Diebstahl, Verlust, Defekte, Feuer- oder Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung oder Verschmutzung). Im Falle von Beschädigung oder Abhandenkommen des Mietgegenstandes oder Zubehörs hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Entstandene Schäden oder Defekte während der Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch bei Abholung des Mietgegenstandes, mitzuteilen. Bei Diebstahl ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. [8] Die Mietgegenstände sind voll funktionstüchtig, vollständig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt und in Rechnung gestellt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände. [9] Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Mietgegenstand ordnungsgemäß und sachgemäß genutzt wird. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Kinder oder stark alkoholisierte Personen den Mietgegenstand nicht unsachgemäß bedienen oder beschädigen. Eine Aufsichtspflicht durch geeignete Personen ist sicherzustellen. [10] Der Mietgegenstand ist auf einem stabilen, ebenen Untergrund und außerhalb stark frequentierter Bereiche (z. B. Tanzflächen, Laufwege) aufzustellen. Für Schäden, die durch Umstoßen, unsachgemäße Nutzung oder ungeeignete Aufstellorte entstehen, haftet der Mieter.
§6 Zahlungsbedingungen/ Zahlungsverzug
Ansprüche des Vermieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Vermieter anerkannten Gegenansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden. [3] Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Absprache, eine Kaution vom Auftraggeber zu verlangen.
§7 Stornierung / Kündigung
[1] Eine Kündigung oder Stornierung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
[2] Der Mieter kann bis 30 Tage vor Mietbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, sofern noch keine individualisierten Leistungen (z. B. Layoutdesign, Druckvorlagen oder Sonderbestellungen) erbracht wurden.
[3] Erfolgt die Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn, kann der Vermieter unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen folgende pauschalierte Stornokosten verlangen:
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bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30 % des vereinbarten Mietpreises
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bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
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bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises
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weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 90 % des vereinbarten Mietpreises
[4] Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§8 Haftung
[1] Der Vermieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
[2] Für technische Störungen oder kurzfristige Ausfälle des Mietgegenstandes während der Veranstaltung haftet der Vermieter nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
[3] Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von gespeicherten digitalen Daten oder Bildern.
[4] Sollte der Vermieter aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen oder höhere Gewalt), den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, haftet er nicht für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden.
[5] Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes entstehen.
§9 Internet / Galerie Ergänzung
[1] Der Vermieter bemüht sich, die erstellten Bilder über eine Online-Galerie bereitzustellen. Für Störungen oder Ausfälle, die durch fehlende oder instabile Internetverbindungen, Serverprobleme oder technische Störungen entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Ein Anspruch auf sofortige oder unterbrechungsfreie Bereitstellung der Online-Galerie besteht nicht.
§10 Urheberrecht/ Nutzungsrecht
[1] Urheber der mit der Fotobox erstellten Bilder ist die Person, die das jeweilige Foto aufnimmt. Damit liegen auch die Urheberpersönlichkeitsrechte beim tatsächlichen Nutzer der Bilder. [2] Der Mieter stellt Kavibox von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung von deren Rechten durch die vertragsgemäße Verarbeitung von Bildmaterialien geltend machen. Dazu zählen unter anderem Schadensersatzforderungen. [3] Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Ferner weist der Mieter die Teilnehmer am Veranstaltungsort darauf hin, mit der Nutzung der Aufnahmegeräte automatisch ihre Einwilligung (Recht am eigenen Bild) zur Veröffentlichung ihres Fotos in der passwortgeschützten Online-Galerie weiterzugeben. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial. [4] Dem Mieter wird, je nach Wunsch, entweder während der Veranstaltung und somit für alle Gäste zugänglich oder nach der Veranstaltung das Passwort per E-Mail zur Onlinegalerie mitgeteilt.§11 Verwendung von Bildmaterial zu Werbezwecken
[1] Der Vermieter ist berechtigt, von der Veranstaltung erstellte Bilder für Werbezwecke (z. B. Website, Social Media) zu nutzen.
[2] Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Gäste über diese Nutzung zu informieren.
[3] Auf Wunsch des Mieters oder einzelner Gäste werden Bilder nicht veröffentlicht oder anonymisiert (Gesichter unkenntlich) verwendet.
[4] Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Rechts am eigenen Bild.
§12 Sonstige Bestimmungen
[1] Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Einzelbestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. [2] Zusicherungen und Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. [3] Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Ludwigsburg (Deutschland).