§1 Allgemeines, Geltung der Bedingungen
§2 Leistungsumfang und Mietgegenstand
[1] Gegenstand des Vertrags ist die Vermietung der mobilen Fotobox "Kavibox", nachfolgenden auch "Mietgegenstand" genannt, sowie sämtliches, im Angebot deklariertes Zubehör gegen ein Entgelt. Der Mietgegenstand wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. [2] Die Kavibox wird grundsätzlich vom Vermieter an den Mieter geliefert sowie auf- & abgebaut.§3 Zustandekommen des Vertrags
[1] Die Angebote auf der Website, sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar, sondern gelten als unverbindliche Aufforderung an den Mieter eine unverbindliche Anfrage zu senden. [2] Der Mieter erhält umgehend, innerhalb von zwei Tagen ein Angebot mit einer Gültigkeit von 10 Tagen. [3] Der Mietvertrag kommt zustande durch eine Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Überlassung des Mietgegenstandes an den Mieter. Für Veranstaltungsort, Umfang, Höhe der Miete, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.§4 Mietbedingungen
[1] Die Mietzeit beginnt und endet nach Vereinbarung. Selbes gilt für die Abholung. Ist eine Abholung des Mietgegenstandes zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden, insbesondere entgangenen Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung zu ersetzen. [2] Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Technische Störungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, besteht kein Anspruch auf Minderung. Im Falle eines technischen Defekts, bemüht sich der Vermieter diesen schnellstmöglich zu beheben oder für Ersatz zu sorgen (sofern verfügbar). [3] Eine Untervermietung der Geräte ist nur in Ausnahmefällen gestattet und erfordert in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung des Vermieters. [4] Der Mietgegenstand darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden, es sei denn, es ist vom Vermieter schriftlich genehmigt und vor schlechtem Wetter geschützt. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet sicherzustellen, dass eine Beschädigung des Mietgegenstandes ausgeschlossen wird, insbesondere ein sicherer Stand gewährleistet und vor Spritzwasser geschützt ist. Bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern. [5] Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden, zu bezahlen. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. [6] Der Mieter ist verpflichtet eine störungsfreie Stromversorgung sicherzustellen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -schwankungen oder -unterbrechungen eintreten, haftet der Auftraggeber. Der Betrieb mit einem Generator ist untersagt. [7] Der Mieter haftet für alle Schäden, welche während der Mietzeit an dem Mietgegenstand mitsamt Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen (z.B. Diebstahl, Verlust, verursachte Defekte, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Verschmutzung u.a.). Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens des Mietgegenstandes sowie Zubehörs hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Entstandene Schäden/Defekte während der Miete, hat der Mieter den Vermieter über diese unverzüglich, spätestens jedoch bei Abholung der Fotobox zu unterrichten. Weiterhin verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden, insbesondere entgangenen Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung zu ersetzen. Bei Diebstahl ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. [8] Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Auftraggeber beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüberhinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Auftragnehmers gelten auch gegenüber Dritten. [9] Die Mietgegenstände sind voll funktionstüchtig, vollzählig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt und in Rechnung gestellt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.§5 Zahlungsbedingungen/ Zahlungsverzug
Ansprüche des Vermieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Vermieter anerkannten Gegenansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden. [3] Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Absprache, eine Kaution vom Auftraggeber zu verlangen.
§6 Stornierung / Kündigung
Diese gestaltet sich wie folgt:
- Bei Stornierung bis zu 10 Werktage vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises
- Bei Stornierung bis zu 5 Werktage vor Mietbeginn: 70% des vereinbarten Mietpreises
- Bei Stornierung weniger als 4 Werktage vor Mietbeginn: 90% des vereinbarten Mietpreises
§7 Haftung
§8 Urheberrecht/ Nutzungsrecht
[1] Urheber der mit der Fotobox erstellten Bilder ist ausschließlich der Nutzer, welches das Foto anfertigt. Damit liegen auch die Urheberpersönlichkeitsrechte beim tatsächlichen Nutzer der Bilder. [2] Der Mieter stellt Kavibox von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung von deren Rechten durch die vertragsgemäße Verarbeitung von Bildmaterialien geltend machen. Dazu zählen unter anderem Schadensersatzforderungen. [3] Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Ferner weist der Mieter die Teilnehmer am Veranstaltungsort darauf hin, mit der Nutzung der Aufnahmegeräte automatisch ihre Einwilligung (Recht am eigenen Bild) zur Veröffentlichung ihres Fotos in der passwortgeschützten Online-Galerie weiterzugeben. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial. [4] Dem Mieter wird, je nach Wunsch, entweder während der Veranstaltung und somit für alle Gäste zugänglich oder nach der Veranstaltung das Passwort per E-Mail zur Onlinegalerie mitgeteilt.§9 Sonstige Bestimmungen
[1] Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Einzelbestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. [2] Zusicherungen und Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. [3] Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Ludwigsburg (Deutschland).